AGB

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Fahrsicherheitslehrgängen, Events, Veranstaltungen, Incentives sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen mit GT3 Fahrertraining sowie deren Vertragspartner.

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, -HAFTUNG

2.1 Die Buchung erfolgt über das Anmeldeformular auf www.gt3-fahrertraining.de per Telefax oder E-Mail oder durch einen Individualvertrag. Die Buchungen senden Sie bitte an:
GT3-Fahrertraining – Hauptstraße 101 – D-56566 Neuwied – Fon: +49 (0)261-6799464 – Fax: +49 (0)261-6799435 – mail: info@gt3-fahrertraining.de – web: www.gt3-fahrertraining.de

2.2 Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) durch GT3-Fahrertraining an den Kunden zustande; diese sind die Vertragspartner.

2.3 Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung/Rechnung.

2.4 GT3-Fahrertraining haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch GT3-Fahrertraining zurückzuführen sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreis – beruhen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, GT3-Fahrertraining rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, WIDERRUF

3.1 GT3-Fahrertraining ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von GT3-Fahrertraining zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise von GT3-Fahrertraining zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von GT3-Fahrertraining an Dritte.

3.3 Mit Erhalt der schriftlichen Veranstaltungsbestätigung und Rechnung werden 100% des Veranstaltungspreises fällig.

3.4 Widerrufsrecht

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage

– ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns

GT3-Fahrertraining
Hauptstr. 101
56566 Neuwied

Telefon: +49 (0)261 / 66 78 78 0
Telefax: +49 (0)261 – 67 99 43 5
E-Mail: info@gt3-fahrertraining.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür den unten beigefügten Mustertext „Widerruf“ verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben, oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Mustertext „Widerruf“

An

GT3-Fahrertraining
Hauptstr. 101
56566 Neuwied

Telefon: +49 (0)261 / 66 78 78 0
Telefax: +49 (0)261 – 67 99 43 5
E-Mail: info@gt3-fahrertraining.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

4. STORNIERUNG

Jederzeit, spätestens aber 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, können Sie Ihre Buchung stornieren.
Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Stornierungen entgegennehmen.
Bei Stornierungen, die mehr als 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden, ist eine Stornogebühr in Höhe von 10% der Veranstaltungsgebühr zu zahlen.
Bei Stornierungen, die zwischen 61 und 90 Tagen vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden, ist eine Stornogebühr in Höhe von 40% der Veranstaltungsgebühr zu zahlen.
Bei Stornierungen, die zwischen 15 und 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden, ist eine Stornogebühr in Höhe von 80% der Veranstaltungsgebühr zu zahlen.
Bei Stornierungen, die 14 Tage oder weniger vor dem Veranstaltungsbeginn erklärt werden, oder bei Nichterscheinen, wird die Veranstaltungsgebühr in voller Höhe zur Zahlung fällig..

5. VERSICHERUNG & HAFTUNG

5.1  Die gestellten Fahrzeuge sind mit einer Kfz-Haftpflicht und einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung ausgestattet. In Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltung gelten folgende Selbstbeteiligungen (SB) pro Schadensfall:

  • Fahrertraining Fahrsicherheit: Vollkasko-SB in Höhe von 1.000 €, Teilkasko-SB in Höhe von 500 €
  • Fahrertraining Wintertraining: Vollkasko-SB in Höhe von 1.000 €, Teilkasko-SB in Höhe von 500 €
  • Fahrertraining Rennstrecke: Vollkasko-SB in Höhe von 5.000 €, Teilkasko-SB in Höhe von 500 €

Der Selbstbeteiligungsbetrag ist im Schadensfall von den Teilnehmern an GT3-Fahrertraining zu erstatten. Der Teilnehmer kann von dieser Verpflichtung freigestellt werden, wenn der Schaden bei einer Fahrübung entstanden ist, bei der er nachweislich den Anweisungen verantwortlichen Instruktors Folge geleistet hat.

5.2 Versicherungsschutz besteht insoweit nur bei fahrlässigem Verhalten des Teilnehmers. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz des Teilnehmers besteht kein Versicherungsschutz. Weiterhin besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden, die durch Fehlbedienungen entstehen (z.B. Getriebeschaden durch fehlerhaftes Zurückschalten)

5.3 Eine darüber hinausgehende Versicherung wird von GT3-Fahrertraining nicht abgeschlossen.

5.4 Event-Ausfall-Versicherungen

5.4.1.BLUEMLE Motorsport – Schlecht-Wetter-Versicherung/Sicherheit bei Regen/Sturm/Hagel

Damit haben Sie die Möglichkeit einen neuen Termin von uns zu bekommen bzw. steht einer Rückzahlung des Betrages nichts im Wege, wenn Ihr Event witterungsbedingt ausfallen muss. Dies kann zum Einen durch den Rennstreckenbetreiber, zum Anderen durch uns als Veranstalter geschehen, wenn das Risiko durch das schlechte Wetter zu hoch wird.

Hat man die Versicherung nicht, gilt der Gutschein als abgefahren.
Beispiel: Ein Liftticket gilt als entwertet, wenn der Liftbetrieb wegen Sturm eingestellt werden muss.
An der Rennstrecke sind alle Kosten im Voraus gezahlt z:B. Nenngelder Fahrzeuge / Boxenanlage / Teilnehmer-Startplätze usw. und werden bei Ausfall nicht an uns zurück erstattet!

Voraussetzung für die Buchung der Schlecht-Wetter-Versicherung:

Buchung bis 4 Wochen vor dem Event
Hinweise:
Bedingt durch Abbruch der Veranstaltung durch technische Defekte, Rotphasen durch Unfall etc. kann es vorkommen, dass die Fahrt ggfs. nicht wie geplant durchgeführt werden kann. In diesem Fall behält der Gutschein natürlich seinen Wert und Sie können zu einem anderen Termin teilnehmen. Weitergehende Ansprüche (z.B. Ersatz für Fahrkosten, Hotel etc.) sind jedoch ausgeschlossen. siehe AGB

5.4.2. BLUEMLE Motorsport – Event Rücktrittsversicherung im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall, gerade in diesen Zeiten von Corona usw. erstatten wir nach Vorlage einer offiziellen Krankmeldung durch einen Arzt den vollen Kaufpreis zurück.
Bei Nichterscheinen ohne Versicherung gilt der Gutschein als gefahren.
Hinweise:
Bei Abbruch der Veranstaltung durch technische Defekte, Rotphasen durch Unfall etc. kann es vorkommen, dass die Fahrt ggfs. nicht wie geplant durchgeführt werden kann. In diesem Fall behält der Gutschein natürlich seinen Wert und Sie können zu einem anderen Termin teilnehmen. Weitergehende Ansprüche (z.B. Ersatz für Fahrkosten, Hotel etc.) sind jedoch ausgeschlossen. siehe AGB
Voraussetzung: Buchung bis 4 Wochen vor dem Event

6. Teilnahmevoraussetzungen an Veranstaltung bei GT3-Fahrertraining

6.1 Trainingsziele

Im Rahmen der Veranstaltungen mit GT3-Fahrertraining werden nachfolgende Trainingsziele verfolgt:

  • Die Veranstaltungen dienen nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sondern ausschließlich der Verbesserung des eigenen Fahrkönnens und der allgemeinen Fahrsicherheit, vor allem für den Alltagsverkehr
  • Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung und des Reaktionsvermögens
  • frühzeitige Erkennung von Gefahrensituationen und somit richtiges Reagieren in Gefahrensituationen
  • Sensibilisierung bei widrigen Straßen- und Wetterverhältnissen

Um diese Trainingsziele zu erreichen, erfolgt eine Einteilung in möglichst homogene Gruppen bis ca. 6 Teilnehmer, die von 1 Instruktor je Gruppe betreut werden. Bei Veranstaltungen auf der Rennstrecke in Verbindung mit der Fahrzeuggestellung von GT3-Fahrertraining beträgt die Gruppenstärke max. 6 Teilnehmer pro Fahrzeug.

6.2 Die Teilnehmer müssen ein Mindestalter von 18 Jahren haben. Alle Teilnehmer müssen sich mit einem gültigen Führerschein (Originaldokument, Kopie wird nicht anerkannt) vor Ortausweisen. Ohne Vorlage eines gültigen Führerscheines und beim Vorliegen eines behördlichen Fahrverbotes haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesen Fällen nicht. Ausnahmen von diesen Teilnahmevoraussetzungen müssen vom Teilnehmer und GT3-Fahrertraining gesondert schriftlich vereinbart werden.

6.3 Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine gute körperliche und geistige Verfassung erforderlich.

6.4 Während der Dauer der gesamten Veranstaltung sind die Beauftragten von GT3-Fahrertraining dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt. GT3-Fahrertraining weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilnehmer sich im Rahmen der Veranstaltung äußerst diszipliniert zu verhalten hat und die Anordnungen sowie Hinweise des Instruktors zu befolgen hat. Ausnahmen bei einzelnen Übungen werden durch ausdrückliche Weisungen des für die jeweilige Übung verantwortlichen Instruktors von GT3-Fahrertraining geregelt.

6.5 Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist für alle Teilnehmer zwingend vorgeschrieben, bei Veranstaltungen auf einer Rennstrecke ist weiterhin das Tragen eines Schutzhelmes zwingend vorgeschrieben. Die Teilnehmer dürfen sich ausschließlich in dem vom Instruktor von GT3-Fahrertraining freigegebenen Sicherheitsbereich aufhalten. Während der Veranstaltung von GT3-Fahrertraining besteht ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) und ein Verbot von Drogen sowie sonstiger berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können. Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, den Teilnehmer bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf eine Alkoholisierung oder den Konsum von Drogen oder sonstiger berauschender Mittel von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesen Fällen nicht.

6.6 Das Befolgen dieser Regeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen gegen diese Regeln ist GT3-Fahrertraining ohne weitere Vorwarnung dazu berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht.

6.7 Während der Veranstaltung ist den Anweisungen der Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht.

6.8 Begleitpersonen dürfen in den von GT3-Fahrertraining dafür vorgesehenen Bereichen dem Veranstaltungsverlauf folgen.

6.9 Die Teilnehmer und Begleitpersonen der Veranstaltung sind damit einverstanden, dass der Veranstalter Foto-, Ton- Film-Aufnahmen von der Veranstaltung aufnimmt. Der Veranstalter ist berechtigt, über dieses Material unentgeltlich zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbezwecken zu verwenden. Das selbständige Erstellen von Bild- & Videomaterial ist nur nach vorheriger Genehmigung durch GT3-Fahrertraining erlaubt.

7. PROGRAMMÄNDERUNG UND ABSAGE VON VERANSTALTUNGEN VON GT3-FAHRERTRAINING

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage oder Terminverschiebung von Veranstaltungen, z.B. bei Streckensperrung, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, technischem Defekt oder Beschädigung des Fahrzeuges, u.ä. vorbehalten müssen. In jedem Falle sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen des Veranstaltungstermins so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung ohne Bereitstellung eines oder mehreren Ausweichterminen absagen, so erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von GT3-Fahrertraining.

8. RÜCKTRITT VON GT3-FAHRERTRAINING

8.1 Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von GT3-Fahrertraining angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist GT3-Fahrertraining zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8.2 Ferner ist GT3-Fahrertraining berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere von GT3-Fahrertraining nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

8.3 GT3-Fahrertraining hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8.4 Im Falle des Rücktritts hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen GT3-Fahrertraining

8.5 Sollte GT3-Fahrertraining aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen vom Vertrage zurücktreten, ist GT3-Fahrertraining berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist.

8.6 Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

9. DATENSCHUTZ

Uns übermittelte Daten werden in der EDV von GT3-Fahrertraining gespeichert und verarbeitet. Darüber hinaus kann Ihr Name (ohne Anschrift) über eine Teilnehmerliste den anderen Teilnehmern zugänglich gemacht werden.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht; für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Neuwied zuständig.

10.3 Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln berührt die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.